Am 9. Juli 2024 ist das neue EU-Geldwäschepaket in Kraft getreten. Es beinhaltet insbesondere die Richtlinie (EU) 2024/1640 („6. Geldwäsche – Richtlinie“) und die Verordnung (EU) 2024/1624 („Geldwäsche-Verordnung“). Ziel dieser neuen Regelungen ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Geldwäschebekämpfung innerhalb der EU zu schaffen.
Dazu haben unsere Experten Hartmut T. Renz, Andreas Marbeiter und Tom Pechmann einen spannenden Artikel in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK), herausgegeben von Philipp Otto im Fritz Knapp Verlag, verfassen dürfen. Insbesondere folgende Themen wurden dabei beleuchtet:
– AMLR: Vereinheitlichung und Veränderungen
– Internen Strategien, Verfahren und Kontrolle der Verpflichteten
– Wesentliche Änderungen in den KYC-Pflichten
– Allgemeine Sorgfaltspflichten
– Verstärkte Sorgfaltsprüfung
– Wirtschaftliches Eigentum
– Auswirkungen auf die turnusmäßigen Überprüfungen
– Einrichtung der EU-Geldwäscheaufsichtsbehörde (AMLA)
– Inhalt der AMLD6
– AuA-Konsultationsfassung und den geplanten Änderungen der BaFin
Den vollständigen Beitrag gibt es hier zu lesen. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre, unsere Autoren freuen sich auf Ihr Feedback oder Ihre Anfragen!