Am 1. Juli dieses Jahres geht die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt an den Start. Was das im Einzelnen bedeutet und wie aktuell die „Roadmap“ in Sachen Geldwäscheprävention aussieht, analysieren unsere Experten Hartmut T. Renz, Andreas M. Marbeiter und Tom Pechmann in ihrem aktuellen Beitrag für den Deutschen AnwaltSpiegel.
Einige der „takeaways“ dabei sind:
- Interne Umsetzungsprojekte sind unmittelbar zu starten.
- Nicht rechtzeitig startende Umsetzungsprojekte können unter Umständen Organisationsverschulden und damit Haftungsfälle, nicht nur unter aufsichtsrechtlichen Aspekten, verursachen.
- Verkürzte KYC-Wiedervorlagefristen werden derzeit als eine der größten Herausforderung angesehen.
- Ein Abwarten auf die finale Bildung von Behördenmeinungen wird nicht als zwingend angesehen, denn auch bei anderen Rechtsgebieten erfolgt dies bei der Umsetzung von zukünftig geltendem Recht nicht zwangsläufig..
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